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Steuerberatung für Ärzt:innen

Steuerberater für Ärzt:innen in Graz

Du kümmerst dich den ganzen Tag um deine Patient:innen. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Ärzt:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich voll auf deine Ordination konzentrieren kannst.

Ärztin macht Notizen im Behandlungsraum
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Typische steuerliche Herausforderungen für Ärzt:innen

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Heilbehandlungen sind in der Regel unecht USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG): kein Vorsteuerabzug. Was als Heilbehandlung gilt, entscheidet der Zweck im Einzelfall

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Leistungen, die doch USt-pflichtig sind (rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, bestimmte Gutachten, Vorträge, Verkauf von Präparaten)

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Mehrere Einkunftsarten parallel: Anstellung in der Krankenanstalt, Privatordination, Sonderklassegebühren und Vorträge werden jeweils anders besteuert

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Sonderklassegebühren richtig einordnen: selbständig oder über den Lohnzettel, das entscheidet der Abrechnungsweg und das jeweilige Landesrecht

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Sozialversicherung: Niedergelassene Ärzt:innen fallen in der Pension unter das FSVG (20 %), nicht unter das GSVG; in der Krankenversicherung ist eine Selbstversicherung möglich. Dazu kommen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer und bei Anstellung die ÖGK

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Praxisgründung, -übernahme und Investitionen aktivieren/abschreiben

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Pauschalierung oder Einzelnachweis der Betriebsausgaben: der Vergleich lohnt sich fast immer

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Rechtsform: Einzelordination oder Gruppenpraxis, denn eine GmbH ist berufsrechtlich nur als Gruppenpraxis zulässig (§ 52a ÄrzteG)

02Warum Ortig

Wir kennen deine Situation und die Besonderheiten deines Berufs und begleiten dich von Anfang an

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Ärzt:innen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, USt-Beurteilung, Sonderklassegebühren, Praxisgründung und -übergabe, Rechtsform- und SV-Optimierung, Steuererklärung sowie Lohnverrechnung für dein Ordinationsteam: alles gebündelt aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) · Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) · Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) · Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: