Steuerberater für Kapitalvermögen in Graz
Depot beim Auslandsbroker, ETF-Sparplan, ein paar Coins und vielleicht noch Dividenden aus den USA: Kapitalvermögen ist schnell aufgebaut, aber steuerlich schnell unübersichtlich. Wir bringen Ordnung hinein: Als Steuerberatung für Anleger:innen in Graz und digital in ganz Österreich übernehmen wir Steuererklärung, Verlustausgleich und die Krypto-Frage, bevor das Finanzamt sie stellt.

Was wir für dich übernehmen
Wertpapiere & Auslandsdepots
- Kapitaleinkünfte aus ausländischen Depots vollständig und korrekt erklärt
- Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden
- Depotübertrag, Wegzug und Meldepflichten im Blick
Verlustausgleich & Optimierung
- Gewinne und Verluste im 27,5-%-Topf richtig verrechnet
- Verlustausgleichsbescheinigung und depotübergreifender Ausgleich über die Veranlagung
- Regelbesteuerungsoption geprüft, wenn dein Tarif unter 27,5 % liegt
Krypto & digitale Assets
- Kursgewinne, Staking und Lending nach § 27b EStG richtig eingeordnet
- Altvermögen (Anschaffung vor 1.3.2021) von steuerpflichtigem Neuvermögen getrennt
- Krypto-zu-Krypto-Tausch steuerneutral behandelt, Doku aus Exchanges aufbereitet
Steuererklärung & Planung
- Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung, fristgerecht und nachvollziehbar
- Zusammenspiel mit Vermietung, Betrieb und GmbH-Ausschüttungen
- Vorausschauende Planung: verkaufen, halten oder umschichten mit Blick auf die Steuer
Besonders relevant für
Für Anleger:innen mit Auslandsdepot oder Krypto, für Gesellschafter:innen mit Ausschüttungen und für alle, die ihre Kapitaleinkünfte sauber erklärt haben wollen, bevor das Finanzamt nachfragt. Die Betreuung läuft auf Wunsch komplett digital.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Ausländische Broker behalten keine österreichische KESt ein. Du musst Kursgewinne, Dividenden und Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben; besteuert wird mit dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Wir bereiten die Broker-Reports auf und erstellen die Erklärung.
Seit 1. März 2022 gehören Kryptowährungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen: Realisierte Kursgewinne und laufende Einkünfte (etwa aus Lending) unterliegen 27,5 %. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerneutral, erst der Verkauf gegen Euro oder das Bezahlen mit Krypto löst die Steuer aus.
Coins, die du vor dem 1. März 2021 angeschafft hast, gelten als Altvermögen und sind nach der alten Rechtslage nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkäuflich. Die saubere Trennung von Alt- und Neuvermögen ist deshalb bares Geld wert; wir dokumentieren sie nachvollziehbar.
Ja, innerhalb der Kapitaleinkünfte mit 27,5 %: Kursverluste lassen sich mit Kursgewinnen und Dividenden desselben Jahres ausgleichen, auch depotübergreifend über die Veranlagung. Nicht möglich ist der Ausgleich mit Sparzinsen (25 %) und ein Vortrag ins nächste Jahr; umso wichtiger ist gutes Timing.
Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 27,5 % liegt, etwa bei niedrigem Gesamteinkommen, kannst du die Regelbesteuerung beantragen und zahlst dann den niedrigeren Tarif auf alle Kapitaleinkünfte. Wir prüfen das automatisch mit.
Je früher du das bereinigst, desto besser: Mit einer Offenlegung gegenüber dem Finanzamt lässt sich in vielen Fällen Straffreiheit erreichen. Das besprechen wir vertraulich und klären den besten Weg, bevor eine Anfrage des Finanzamts kommt.
Kapitalvermögen rechnen wir nach Umfang ab, von der einzelnen Erklärung bis zur laufenden Betreuung.
Zu den KostenSichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.