Steuerberater für Gastronomie & Hotellerie in Graz
Dein Tag gehört deinen Gästen: in der Küche, im Service oder an der Rezeption, oft bis spät in die Nacht. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Gastronomie & Hotellerie in Graz nehmen wir dir Registrierkasse, USt-Sätze, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich voll auf deinen Betrieb konzentrieren kannst.

Typische steuerliche Herausforderungen in der Gastronomie
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (ab 15.000 € Umsatz und 7.500 € Barumsatz)
Mehrere USt-Sätze: Speisen, alkoholfreie und alkoholische Getränke sowie Beherbergung; seit 1.7.2026 zusätzlich 4,9 % auf bestimmte Grundnahrungsmittel im Einkauf (Restaurant- und Cateringumsätze sind davon ausgenommen)
Neue Trinkgeldpauschale seit 1.1.2026 (bundesweit einheitlich, SV-Bemessung pauschal statt tatsächlich), dazu Eigenverbrauch und Personalverpflegung als Sachbezug
Personalintensiv: Lohnverrechnung, Aushilfen, Reisekosten
Liquiditäts- und Wareneinsatzplanung, Schwund, Inventur
Investitionen abschreiben, ggf. Investitionsfreibetrag
Unsere Leistungen für Gastronomie & Hotellerie
Buchhaltung mit korrekter USt-Zuordnung, Lohnverrechnung, Registrierkassen-Setup, Jahresabschluss, Liquiditäts- und Kostenauswertungen, Investitionsplanung: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
In der Regel ja: ab 15.000 € Umsatz und über 7.500 € Barumsatz (netto). Karten- und Gutscheinzahlungen zählen als Barumsatz; in der Gastro ist die Grenze also schnell erreicht. Neu ab 1.10.2026: Belege dürfen auch rein digital bereitgestellt werden, etwa per QR-Code an der Kassa zum Abscannen (Abgabenänderungsgesetz 2025); auf Wunsch gibt es weiterhin einen Papierbeleg. Und seit 1.1.2026 gilt für die vereinfachte Losungsermittlung im Freien (Kalte-Hände-Regelung) eine erhöhte Umsatzgrenze von 45.000 €.
Speisen im Lokal: 10 %. Alkoholfreie Getränke: grundsätzlich 20 %; mit 10 % begünstigt sind etwa Milch, Milchmischgetränke, Kakao mit Milch und offenes Leitungswasser, während Kaffee und Tee als Aufgussgetränke bei 20 % bleiben. Alkoholische Getränke: 20 %. Beherbergung inklusive ortsüblichem Frühstück: 10 %. Die richtige Zuordnung je Warengruppe entscheidet über deine Zahllast und gehört sauber in Kasse und Buchhaltung hinterlegt. Wir gehen deine Karte einmal komplett durch.
Bei deinen Umsätzen leider nein: Seit 1.7.2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein neuer ermäßigter Satz von 4,9 % statt 10 %. Restaurant- und Cateringumsätze sind ausdrücklich ausgenommen, weil sie als Dienstleistung und nicht als Lieferung von Nahrungsmitteln gelten. Spürbar wird die Senkung aber auf deiner Einkaufsseite: Der ermäßigte Satz gilt auf jeder Handelsstufe, also auch bei deinem Wareneinkauf. Interessant wird es, wenn du Waren auch zum Mitnehmen verkaufst: Die Semmel über die Theke ist eine Lieferung mit 4,9 %, dieselbe Semmel samt Kaffee am Tisch ein Restaurationsumsatz mit 10 %. Das schauen wir uns für deinen Betrieb konkret an.
Seit 1.1.2026 gilt eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale für Hotellerie und Gastronomie; der Fleckerlteppich der Landesregelungen ist Geschichte. Das Trinkgeld bleibt lohnsteuerfrei. Für die Sozialversicherung zählt aber nicht mehr das tatsächlich erhaltene Trinkgeld, sondern ein fixer Pauschalbetrag pro Mitarbeiter:in und Monat, gestaffelt danach, ob jemand Inkasso hat oder nicht, und bis 2028 schrittweise steigend. Der große Vorteil: ÖGK-Nachforderungen, weil Kartentrinkgeld nachvollziehbar war, gehören der Vergangenheit an; auch Tronc-Systeme sind jetzt rechtlich abgesichert. Die Pauschale beträgt 2026 monatlich 65 € mit bzw. 45 € ohne Inkasso, steigt 2027 auf 85 €/45 € und 2028 auf 100 €/50 € (Lehrlinge 20 €, ab 2028 25 €); ab 2029 wird jährlich indexiert. Wichtig zur Abgrenzung: Servicepauschalen und Bedienzuschläge sind kein Trinkgeld, sie sind voll steuer- und beitragspflichtig.
Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten können als Sachbezug lohnabgabenrelevant sein.
Mit laufenden Auswertungen zu Wareneinsatz, Rohaufschlag und Ergebnis.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.