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Leistung · Vermietung

Steuerberater für Vermieter:innen in Graz

Die erste vermietete Wohnung ist schnell gefunden, die erste richtige Steuererklärung dafür selten: Was sind Werbungskosten, was wird abgeschrieben, wann kommt die Umsatzsteuer ins Spiel? Wir betreuen Vermieter:innen in Graz und österreichweit von der ersten Wohnung an. Damit deine Vermietung steuerlich sauber aufgestellt ist und langfristig wirtschaftlich bleibt. Wo dein Objekt steht, spielt dabei keine Rolle: Die Zusammenarbeit läuft digital, persönlich vor Ort oder gemischt, ganz wie es dir passt.

Von der ersten Wohnung an AfA & Werbungskosten voll genutzt Airbnb & Kurzzeitvermietung geklärt
Blick über die Grazer Altstadt mit Mur und Kunsthaus
01Worum es geht

Vermieten heißt: Einkünfte erklären, aber vorher alles abziehen, was das Gesetz erlaubt. Die meisten verschenken hier bares Geld.

Deine Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Versteuert wird der Überschuss nach Abzug der Werbungskosten. Abschreibung des Gebäudes, Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturen und Verwaltung: Was du davon wie schnell absetzen kannst, entscheidet über deine Steuer, besonders der Unterschied zwischen sofort absetzbarer Instandhaltung und verteilter Instandsetzung.

Dazu kommen die Spezialthemen: 10 % Umsatzsteuer bei Wohnraumvermietung samt Vorsteuer-Frage, die Liebhaberei-Prüfung bei anfänglichen Verlusten und die Abgrenzung zur gewerblichen Vermietung bei Airbnb und Kurzzeitgästen. Geht es um das Objekt selbst, also um Kauf, Übertragung oder Verkauf, führt dich unsere Immobilienseite weiter.

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Was wir für dich übernehmen

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Überschussrechnung & Steuererklärung

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vollständig und richtig erklärt
  • Überschussrechnung je Objekt, nachvollziehbar aufgebaut
  • Prognoserechnung von Anfang an: Bei der kleinen Vermietung gibt es keine Anlaufjahre mit automatisch anerkannten Verlusten
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AfA & Werbungskosten

  • Gebäude-Abschreibung (in der Regel 1,5 %) und Aufteilung Grund/Gebäude richtig angesetzt
  • Instandhaltung sofort, Instandsetzung verteilt: der Unterschied, der Steuern spart
  • Zinsen, Betriebskosten, Verwaltung und Leerstand korrekt erfasst
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Umsatzsteuer & Vermietungsformen

  • 10 % USt bei Wohnraum, Vorsteuerabzug und Kleinunternehmer-Frage geklärt
  • Airbnb und Kurzzeitvermietung: Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
  • Vermietung an Unternehmen und Geschäftsräume richtig aufgesetzt
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Besonders relevant für

Diese Seite dreht sich um die laufende Vermietung: Überschussrechnung, Werbungskosten, Umsatzsteuer und Liebhaberei. Sobald es um das Objekt selbst geht, also um Kauf und Grunderwerbsteuer, Übertragung an die Familie, Fruchtgenuss, Bauträgerprojekte oder die ImmoESt beim Verkauf, findest du alles gebündelt auf unserer Immobilienseite.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
30 Minuten, kostenlos: Wo stehst du, was brauchst du, was bringt dir ein Wechsel?
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Analyse & Angebot
Wir schauen in deine Zahlen und sagen dir konkret, was wir übernehmen und was es kostet.
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Umsetzung
Unterlagen digital, Vollmachten erledigt. Auch die Übernahme von deiner bisherigen Kanzlei machen wir.
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Laufende Betreuung
Fixe Ansprechperson, proaktive Hinweise und klare Antworten, wenn du sie brauchst.
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Häufige Fragen

Für Vermietung gibt es eigene transparente Pakete, von der einzelnen Einheit bis zum Portfolio.

Zu den Kosten

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) · Einkommensteuerrichtlinien 2000 des BMF (EStR). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: