Steuerberater für Freie Berufe in Graz
Du übst einen Freien Beruf aus und arbeitest damit in einem eigenen steuerlichen Regelwerk: Die einen sind von der Umsatzsteuer befreit, die anderen voll steuerpflichtig. Die einen zahlen in einen Wohlfahrtsfonds, die anderen an die SVS. Als Steuerberatung für Freie Berufe in Graz kennen wir die Unterschiede und wissen, wo sie Geld kosten.

Was Freie Berufe steuerlich verbindet
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG): Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist unabhängig von der Umsatzhöhe möglich, anders als im Gewerbe
Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG): bis 33.000 € Gewinn automatisch 15 % steuerfrei (max. 4.950 €, ohne Investition); darüber investitionsbedingt gestaffelt bis max. 46.400 €
Meist eigene Berufskammer statt Wirtschaftskammer, jede mit ihrem eigenen Sozialversicherungssystem
Zufluss-Abfluss-Prinzip als Gestaltungshebel über den Jahreswechsel
Basispauschalierung oder, für manche Berufe, eine eigene Vorsteuerpauschalierung als Alternative zum Einzelnachweis
Registrierkassenpflicht nur bei über 15.000 € Umsatz UND über 7.500 € Barumsatz
Wo sich die Berufe unterscheiden
Gleicher Status, völlig unterschiedliche Regeln: Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Umsatzsteuer und Vorsorge. Jede Zeile führt zur Detailseite deines Berufs.
| Beruf | Umsatzsteuer | Pension / Vorsorge | Kammer / Fonds |
|---|---|---|---|
| Ärzt:innen | unecht USt-befreit, kein Vorsteuerabzug | FSVG | Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer |
| Zahnärzt:innen | unecht befreit, auch Zahnersatz und Eigenlabor | FSVG | Landeszahnärztekammer |
| Apotheker:innen | 10 % / 20 % mit vollem Vorsteuerabzug | FSVG | Pharmazeutische Gehaltskasse |
| Tierärzt:innen | 20 % USt, voller Vorsteuerabzug | GSVG | Tierärztekammer |
| Rechtsanwält:innen | 20 % USt, voller Vorsteuerabzug | Versorgungseinrichtung Teil A/B | Rechtsanwaltskammer |
| Notar:innen | 20 % USt, voller Vorsteuerabzug | Versorgungsanstalt (VAN) | Notariatskammer |
| Ziviltechniker:innen & Architekt:innen | 20 % USt, voller Vorsteuerabzug | FSVG | ZT-Kammer |
| Psychotherapie, Physio & Hebammen | unecht befreit; Coaching/Supervision 20 % | SVS (Neue Selbständige) | keine Kammer; Hebammen: Hebammengremium |
- Umsatzsteuer
- unecht USt-befreit, kein Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- FSVG
- Kammer / Fonds
- Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer
- Umsatzsteuer
- unecht befreit, auch Zahnersatz und Eigenlabor
- Pension / Vorsorge
- FSVG
- Kammer / Fonds
- Landeszahnärztekammer
- Umsatzsteuer
- 10 % / 20 % mit vollem Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- FSVG
- Kammer / Fonds
- Pharmazeutische Gehaltskasse
- Umsatzsteuer
- 20 % USt, voller Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- GSVG
- Kammer / Fonds
- Tierärztekammer
- Umsatzsteuer
- 20 % USt, voller Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- Versorgungseinrichtung Teil A/B
- Kammer / Fonds
- Rechtsanwaltskammer
- Umsatzsteuer
- 20 % USt, voller Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- Versorgungsanstalt (VAN)
- Kammer / Fonds
- Notariatskammer
- Umsatzsteuer
- 20 % USt, voller Vorsteuerabzug
- Pension / Vorsorge
- FSVG
- Kammer / Fonds
- ZT-Kammer
- Umsatzsteuer
- unecht befreit; Coaching/Supervision 20 %
- Pension / Vorsorge
- SVS (Neue Selbständige)
- Kammer / Fonds
- keine Kammer; Hebammen: Hebammengremium
Unsere Leistungen für Freie Berufe
Gewinnermittlung und Steuererklärung, USt-Beurteilung deiner konkreten Leistungen, SV- und Kammerbeiträge richtig ansetzen, Rechtsform- und Praxisgründungsberatung, Lohnverrechnung für Praxis- und Kanzleipersonal: alles aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Freiberufliche Tätigkeiten führen zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG). Der praktische Vorteil: Du darfst unabhängig von deiner Umsatzhöhe eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen. Im Gewerbe entsteht ab bestimmten Grenzen dagegen Buchführungspflicht.
Nein, das ist der häufigste Irrtum. Die Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG gilt nur für Heilbehandlungen am Menschen (Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapie, Hebammen, gehobene medizinisch-technische Dienste). Tierärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Ziviltechniker:innen verrechnen 20 %, haben dafür aber vollen Vorsteuerabzug.
Das hängt vom Beruf ab: FSVG (unter anderem Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Ziviltechniker:innen), GSVG (Tierärzt:innen), Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer, Versorgungsanstalt des Notariats. Gibt es keine Kammer, bist du meist als Neue:r Selbständige:r bei der SVS versichert. Wir klären deine konkrete Konstellation.
Wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben niedrig sind, oft ja. Wichtig ist der richtige Satz: Die Basispauschalierung (§ 17 Abs 1 EStG) sieht ab der Veranlagung 2026 zwar 15 % vor, für viele Freie Berufe gelten aber nur 6 % — nämlich für kaufmännische und technische Beratung sowie für schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Daneben steht die Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG) mit 45 % der Betriebseinnahmen, bei Dienstleistungsbetrieben 20 %, Umsatzgrenze 55.000 €. Beides pauschaliert die Betriebsausgaben, nicht den Gewinn. Wir vergleichen die Varianten mit deinen Zahlen.
Bis 33.000 € Gewinn stehen dir automatisch 15 % als Grundfreibetrag zu, also bis zu 4.950 € steuerfrei, ganz ohne Investition. Du musst ihn nur in der Erklärung ansetzen. Übersteigt dein Gewinn 33.000 €, gibt es zusätzlich den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, gestaffelt mit 13 %, dann 7 % und 4,5 %; insgesamt sind maximal 46.400 € möglich. Dafür brauchst du dann aber eine begünstigte Investition in Höhe des Freibetrags. Das waren bisher abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer oder bestimmte Wertpapiere. Achtung für die Planung: Die Wertpapier-Variante soll für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 entfallen, ab 2030 wieder möglich sein; eine Ersatzbeschaffung für bereits gehaltene Papiere bleibt in dieser Zeit zulässig. Wichtig außerdem: Den Grundfreibetrag gibt es pro Person nur einmal, auch bei mehreren Betrieben. Kapitalgesellschaften bekommen ihn gar nicht.
Für ein und dasselbe Wirtschaftsgut geht immer nur eines von beiden, und pauschal lässt sich das nicht beantworten. Die beiden funktionieren nämlich unterschiedlich: Der Gewinnfreibetrag setzt am Gewinn an, bis 33.000 € bekommst du ihn ohne jede Investition. Darüber brauchst du eine begünstigte Investition, und der Freibetrag ist dann der Höhe nach an deinen Gewinn gekoppelt. Der Investitionsfreibetrag setzt dagegen an der Investition an: 10 % der Anschaffungskosten, ökologisch 15 %, befristet erhöht auf 20 beziehungsweise 22 % bis Ende 2026, gedeckelt mit 1 Mio. € Anschaffungskosten pro Jahr. Er wirkt auch dann, wenn du gar keinen Gewinn machst, und schafft dort einen Verlust, der vorgetragen werden kann. Für eine GmbH stellt sich die Frage ohnehin nicht, sie hat keinen Gewinnfreibetrag. Was für dich besser rechnet, hängt von Gewinnhöhe, Investitionssumme und davon ab, ob du überhaupt investieren willst. Wichtig für die Planung ab 2027: Wertpapiere sollen für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 als begünstigte Investition für den Gewinnfreibetrag wegfallen, danach wieder möglich sein. Wer den Freibetrag bisher mit Wertpapieren ausgeschöpft hat, braucht in diesen Jahren echte Anlagegüter. Wir rechnen beide Varianten mit deinen Zahlen durch.
Nur wenn dein Jahresumsatz über 15.000 € UND deine Barumsätze über 7.500 € liegen (jeweils netto). Karten- und Gutscheinzahlungen zählen als Barumsatz.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.