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Steuerberatung für Freie Berufe

Steuerberater für Freie Berufe in Graz

Du übst einen Freien Beruf aus und arbeitest damit in einem eigenen steuerlichen Regelwerk: Die einen sind von der Umsatzsteuer befreit, die anderen voll steuerpflichtig. Die einen zahlen in einen Wohlfahrtsfonds, die anderen an die SVS. Als Steuerberatung für Freie Berufe in Graz kennen wir die Unterschiede und wissen, wo sie Geld kosten.

Freiberuflerin in ihrem Büro
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Was Freie Berufe steuerlich verbindet

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Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG): Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist unabhängig von der Umsatzhöhe möglich, anders als im Gewerbe

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Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG): bis 33.000 € Gewinn automatisch 15 % steuerfrei (max. 4.950 €, ohne Investition); darüber investitionsbedingt gestaffelt bis max. 46.400 €

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Meist eigene Berufskammer statt Wirtschaftskammer, jede mit ihrem eigenen Sozialversicherungssystem

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Zufluss-Abfluss-Prinzip als Gestaltungshebel über den Jahreswechsel

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Basispauschalierung oder, für manche Berufe, eine eigene Vorsteuerpauschalierung als Alternative zum Einzelnachweis

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Registrierkassenpflicht nur bei über 15.000 € Umsatz UND über 7.500 € Barumsatz

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Wo sich die Berufe unterscheiden

Gleicher Status, völlig unterschiedliche Regeln: Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Umsatzsteuer und Vorsorge. Jede Zeile führt zur Detailseite deines Berufs.

BerufUmsatzsteuerPension / VorsorgeKammer / Fonds
Ärzt:innen unecht USt-befreit, kein VorsteuerabzugFSVGWohlfahrtsfonds der Ärztekammer
Zahnärzt:innen unecht befreit, auch Zahnersatz und EigenlaborFSVGLandeszahnärztekammer
Apotheker:innen 10 % / 20 % mit vollem VorsteuerabzugFSVGPharmazeutische Gehaltskasse
Tierärzt:innen 20 % USt, voller VorsteuerabzugGSVGTierärztekammer
Rechtsanwält:innen 20 % USt, voller VorsteuerabzugVersorgungseinrichtung Teil A/BRechtsanwaltskammer
Notar:innen 20 % USt, voller VorsteuerabzugVersorgungsanstalt (VAN)Notariatskammer
Ziviltechniker:innen & Architekt:innen 20 % USt, voller VorsteuerabzugFSVGZT-Kammer
Psychotherapie, Physio & Hebammen unecht befreit; Coaching/Supervision 20 %SVS (Neue Selbständige)keine Kammer; Hebammen: Hebammengremium
Umsatzsteuer
unecht USt-befreit, kein Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
FSVG
Kammer / Fonds
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer
Umsatzsteuer
unecht befreit, auch Zahnersatz und Eigenlabor
Pension / Vorsorge
FSVG
Kammer / Fonds
Landeszahnärztekammer
Umsatzsteuer
10 % / 20 % mit vollem Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
FSVG
Kammer / Fonds
Pharmazeutische Gehaltskasse
Umsatzsteuer
20 % USt, voller Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
GSVG
Kammer / Fonds
Tierärztekammer
Umsatzsteuer
20 % USt, voller Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
Versorgungseinrichtung Teil A/B
Kammer / Fonds
Rechtsanwaltskammer
Umsatzsteuer
20 % USt, voller Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
Versorgungsanstalt (VAN)
Kammer / Fonds
Notariatskammer
Umsatzsteuer
20 % USt, voller Vorsteuerabzug
Pension / Vorsorge
FSVG
Kammer / Fonds
ZT-Kammer
Umsatzsteuer
unecht befreit; Coaching/Supervision 20 %
Pension / Vorsorge
SVS (Neue Selbständige)
Kammer / Fonds
keine Kammer; Hebammen: Hebammengremium
03Warum Ortig

Wir kennen die steuerlichen Eigenheiten deines Berufsstands und begleiten dich von Anfang an

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Freie Berufe

Gewinnermittlung und Steuererklärung, USt-Beurteilung deiner konkreten Leistungen, SV- und Kammerbeiträge richtig ansetzen, Rechtsform- und Praxisgründungsberatung, Lohnverrechnung für Praxis- und Kanzleipersonal: alles aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: