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Steuerberatung für Rechtsanwält:innen

Steuerberater für Rechtsanwält:innen in Graz

Du vertrittst den ganzen Tag deine Mandant:innen: Verhandlungen, Schriftsätze, Fristen. Für die eigene Steuer bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Rechtsanwält:innen in Graz kümmern wir uns um Buchhaltung und Steuererklärungen, das Zufluss-Abfluss-Prinzip und die Versorgungseinrichtung, damit du dich voll auf deine Kanzlei konzentrieren kannst.

Juristin mit aufgeschlagenem Gesetzbuch und der Waage der Justitia
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Typische steuerliche Herausforderungen für Rechtsanwält:innen

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Anwaltliche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig (20 %): anders als Heilberufe, dafür mit vollem Vorsteuerabzug aus den Kanzleikosten

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Fremdgeld ist wirtschaftlich nicht deines: In der Buchhaltung zählt es als durchlaufender Posten, nicht als Betriebseinnahme. Die Verwaltung der Treuhandschaft bleibt bei dir, die saubere Abgrenzung in den Büchern übernehmen wir

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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Zufluss-Abfluss-Prinzip: Honorar zählt erst bei Zahlungseingang und ist damit über den Jahreswechsel gestaltbar

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Barauslagen und Gerichtsgebühren als Durchläufer korrekt erfassen

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Sozialversicherung: keine GSVG-Pflichtversicherung, sondern Versorgungseinrichtung Teil A und Teil B der Rechtsanwaltskammer samt eigener Krankenversicherungslösung

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Verfahrenshilfe-Pauschalvergütung: Sie wird auf den Beitrag zur Versorgungseinrichtung Teil A angerechnet (Steiermark 2026: 426 € pro Monat auf den Normbeitrag), nicht auf den Kammerbeitrag

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Rechtsform: Einzelunternehmen, GesbR, OG oder KG (auch als GmbH & Co KG) oder Rechtsanwalts-GmbH — nur die AG ist ausgeschlossen (§ 1a RAO)

02Warum Ortig

Wir kennen deine Situation und die besonderen Spielregeln der Anwaltskanzlei und begleiten dich von Anfang an

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Rechtsanwält:innen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei der RA-GmbH Bilanz), USt und Vorsteuer aus den Kanzleikosten, buchhalterische Abgrenzung von Fremdgeld und Durchläufern, Steuerplanung über den Jahreswechsel, Rechtsformberatung, Lohnverrechnung für Kanzleipersonal und Konzipient:innen: alles gebündelt aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Rechtsanwaltsordnung (RAO) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: