Steuerberater für Rechtsanwält:innen in Graz
Du vertrittst den ganzen Tag deine Mandant:innen: Verhandlungen, Schriftsätze, Fristen. Für die eigene Steuer bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Rechtsanwält:innen in Graz kümmern wir uns um Buchhaltung und Steuererklärungen, das Zufluss-Abfluss-Prinzip und die Versorgungseinrichtung, damit du dich voll auf deine Kanzlei konzentrieren kannst.

Typische steuerliche Herausforderungen für Rechtsanwält:innen
Anwaltliche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig (20 %): anders als Heilberufe, dafür mit vollem Vorsteuerabzug aus den Kanzleikosten
Fremdgeld ist wirtschaftlich nicht deines: In der Buchhaltung zählt es als durchlaufender Posten, nicht als Betriebseinnahme. Die Verwaltung der Treuhandschaft bleibt bei dir, die saubere Abgrenzung in den Büchern übernehmen wir
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Zufluss-Abfluss-Prinzip: Honorar zählt erst bei Zahlungseingang und ist damit über den Jahreswechsel gestaltbar
Barauslagen und Gerichtsgebühren als Durchläufer korrekt erfassen
Sozialversicherung: keine GSVG-Pflichtversicherung, sondern Versorgungseinrichtung Teil A und Teil B der Rechtsanwaltskammer samt eigener Krankenversicherungslösung
Verfahrenshilfe-Pauschalvergütung: Sie wird auf den Beitrag zur Versorgungseinrichtung Teil A angerechnet (Steiermark 2026: 426 € pro Monat auf den Normbeitrag), nicht auf den Kammerbeitrag
Rechtsform: Einzelunternehmen, GesbR, OG oder KG (auch als GmbH & Co KG) oder Rechtsanwalts-GmbH — nur die AG ist ausgeschlossen (§ 1a RAO)
Unsere Leistungen für Rechtsanwält:innen
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei der RA-GmbH Bilanz), USt und Vorsteuer aus den Kanzleikosten, buchhalterische Abgrenzung von Fremdgeld und Durchläufern, Steuerplanung über den Jahreswechsel, Rechtsformberatung, Lohnverrechnung für Kanzleipersonal und Konzipient:innen: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Ja, grundsätzlich mit 20 %, anders als Heilbehandlungen bei Ärzt:innen. Der Vorteil: Du hast vollen Vorsteuerabzug aus deinen Kanzleikosten.
Fremdgelder sind wirtschaftlich nicht deine: Sie zählen nicht als Betriebseinnahme, sondern als durchlaufender Posten. Die Treuhandschaft selbst wickelst du ab, wir sorgen für die saubere Trennung in der Buchhaltung. Wo eigenes Honorar aus dem Treuhanderlag entnommen wird, sehen wir uns die Abgrenzung im konkreten Fall an.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: erst wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist. Das macht den Jahreswechsel zum Gestaltungshebel; das Timing von Honorarnoten und Ausgaben planen wir mit dir.
Nein. Rechtsanwält:innen sind von der GSVG-Pflichtversicherung in Pension und Krankenversicherung ausgenommen. Die Altersvorsorge läuft über die Versorgungseinrichtung Teil A (Umlagesystem) und Teil B (kapitalgedeckt) deiner Rechtsanwaltskammer, die Krankenversicherung über die Gruppenkrankenversicherung der Kammer oder eine Versicherung nach §§ 14a/14b GSVG. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Welche Variante für dich gilt und wie sie sich mit einer Anstellung oder Substitutionstätigkeit verzahnt, klären wir gemeinsam.
Das hängt von Gewinn, Entnahmen, Haftung und Partnerstruktur ab (GmbH: 23 % KöSt, bei Ausschüttung zusätzlich 27,5 % KESt). Berufsrechtlich zulässig sind GesbR, OG/KG und GmbH, nicht aber die AG (§ 1a RAO); Gesellschafter:innen dürfen im Wesentlichen nur Rechtsanwält:innen sein, denen Kapital- und Stimmrechtsmehrheit sowie die Geschäftsführung vorbehalten sind (§ 21c RAO). Achtung: Die Befreiung von der Versorgungseinrichtung Teil B lässt sich allein durch die Geschäftsführerrolle in einer RA-GmbH nicht erreichen. Wir rechnen die Varianten durch.
Ja: Für Rechtsanwält:innen gibt es eine Vorsteuerpauschalierung mit 1,7 % der Umsätze, wenn dein Vorjahresumsatz nicht über 255.000 € lag (§ 14 UStG iVm VO BGBl. Nr. 627/1983). Vorsteuern für abnutzbare Anlagegüter bleiben zusätzlich abziehbar. Ob sich das gegenüber dem Einzelnachweis rechnet, prüfen wir anhand deiner Kanzleikosten.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Rechtsanwaltsordnung (RAO) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.