Steuerberater für IT, Freelancer & E-Commerce in Graz
Du entwickelst Software, betreust Projekte oder verkaufst über deinen Onlineshop; deine Kund:innen sitzen im In- und EU-Ausland, und die Umsatzsteuer ist dabei oft komplexer als der Gewinn. Genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für IT, Freelancer und E-Commerce in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab und bringen Struktur in grenzüberschreitende Leistungen, Marktplatz-Umsätze und Pauschalierung, damit du dich voll auf dein Geschäft konzentrieren kannst.

Typische steuerliche Herausforderungen in IT & E-Commerce
Reverse Charge bei B2B-Leistungen an EU-Unternehmen: Leistungsort richtig bestimmen, Rechnung netto stellen, ZM-Meldung abgeben
OSS (One-Stop-Shop) bei Verkäufen und digitalen Leistungen an Privatpersonen in der EU: ab 10.000 € EU-Umsatz gilt die USt des Bestimmungslands
Marktplatz und Versandhandel: Amazon, Shopify & Co sauber abstimmen, bei Auslandslagern (z. B. FBA) drohen Registrierungspflichten vor Ort
Zahlungsdienstleister wie Stripe, PayPal oder Klarna mit Shop und Buchhaltung abstimmen, inklusive Gebühren, Retouren und Gutschriften
Kleinunternehmerregelung oder USt-Option: gerade bei Investitionen eine Rechenfrage
Basispauschalierung oder tatsächliche Betriebsausgaben: der Vergleich lohnt sich
Homeoffice und Arbeitszimmer anteilig als Betriebsausgabe absetzen
Plattform-Einnahmen aus App Stores, Marktplätzen und Ad-Netzwerken richtig einordnen
Unsere Leistungen für IT, Freelancer & E-Commerce
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, USt-Voranmeldung inklusive Reverse Charge und OSS, Marktplatz- und Shop-Abstimmung, Pauschalierungsberatung, Auslandsrechnungen, digitale Buchhaltung, Steuererklärung: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Bei B2B-Leistungen an EU-Unternehmen gilt meist Reverse Charge: Du stellst die Rechnung netto aus, weist auf den Übergang der Steuerschuld hin und meldest die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM).
Der One-Stop-Shop vereinfacht die Umsatzsteuer bei Verkäufen und digitalen Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern: Statt dich in jedem Land registrieren zu müssen, meldest du zentral über Österreich. Relevant wird das, sobald deine EU-weiten Verkäufe an Private die Schwelle von 10.000 € pro Jahr überschreiten; ab dann gilt die Umsatzsteuer des Bestimmungslands.
Lagert Amazon deine Ware in anderen EU-Ländern, entstehen dort steuerliche Registrierungspflichten, die der OSS nicht abdeckt; dazu kommen innergemeinschaftliche Verbringungen zwischen den Lagern. Das ist gut lösbar, muss aber von Anfang an sauber aufgesetzt sein. Wir schauen uns dein Setup gemeinsam an.
Über Schnittstellen: Shop-System, Marktplatz-Abrechnungen und Zahlungsdienstleister wie Stripe oder PayPal werden mit der Buchhaltung abgestimmt, inklusive Gebühren, Retouren und Gutschriften. Einmal eingerichtet, läuft das weitgehend automatisch.
Bei niedrigen tatsächlichen Ausgaben oft ja. Für IT-Dienstleistungen ist meist die Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG) interessant: 20 % der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben, sonst 45 %, Umsatzgrenze 55.000 €. Die Basispauschalierung (§ 17 Abs 1 EStG) liegt ab 2026 bei 15 %, für kaufmännische und technische Beratung aber nur bei 6 %. Beides pauschaliert die Betriebsausgaben, nicht den Gewinn. Wir vergleichen die Varianten mit deinen Zahlen.
Das ist eine Entscheidung, keine Automatik. Bis 55.000 € Umsatz kannst du die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen: Du sparst dir die Umsatzsteuer-Verwaltung, hast dafür aber keinen Vorsteuerabzug. Du kannst aber auch bei kleinem Umsatz zur Regelbesteuerung optieren und die Vorsteuer voll ziehen; die Option bindet dich dann fünf Jahre. Davon unabhängig ist die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer: Die kannst du auch nutzen, wenn du in der Umsatzsteuer optiert hast. Bei größeren Investitionen oder B2B-Fokus rechnet sich die Option meist; wir sehen es uns mit deinen Zahlen an.
Nur bei über 15.000 € Umsatz UND über 7.500 € Barumsatz (netto). Karten zählen als Barumsatz, Überweisungen nicht; reine Online-Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte im Webshop lösen keine Kassenpflicht aus.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.