Steuerberater für Einzelunternehmer:innen in Graz
Du bist dein eigenes Unternehmen: Jede Entscheidung, jede Rechnung und jede Frist landet bei dir. Genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Einzelunternehmer:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, SVS und Fristen ab und sagen dir rechtzeitig, wann sich etwas ändern sollte, vom Pauschalierungs-Check bis zum richtigen Zeitpunkt für die GmbH.

Typische steuerliche Herausforderungen für Einzelunternehmer:innen
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber führen: Zufluss-Abfluss-Prinzip als Gestaltungshebel zum Jahreswechsel
Pauschalierung oder Einzelnachweis: Basispauschalierung (15 %, bei Beratung und Vortrag nur 6 %) oder Kleinunternehmerpauschalierung (45 %, bei Dienstleistung 20 %). Der Vergleich lohnt sich fast immer
Kleinunternehmer gibt es dreimal: in der Umsatzsteuer (55.000 € Umsatz, Befreiung oder Option), in der Einkommensteuer (Kleinunternehmerpauschalierung) und in der SVS (Ausnahme für Gewerbetreibende). Ähnliche Voraussetzungen, aber drei getrennte Entscheidungen
SVS im Griff: Nachzahlungen einplanen statt erschrecken, Herabsetzung nutzen
Gewinnfreibetrag voll ausschöpfen (Grundfreibetrag plus investitionsbedingter Teil)
Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in die GmbH, inklusive steuerschonender Einbringung
Registrierkasse ab 15.000 € Umsatz und 7.500 € Barumsatz
Unsere Leistungen für Einzelunternehmer:innen
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Umsatzsteuer, Steuererklärungen, SVS-Planung, Pauschalierungs-Check und laufende Beratung: alles gebündelt aus einer Hand, digital und persönlich.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Nicht für jeden Beleg, aber für die Weichenstellungen: Pauschalierung oder Einzelnachweis, Kleinunternehmerregelung, SVS-Planung, Investitionen und irgendwann die GmbH-Frage. Genau dort holt gute Beratung deutlich mehr heraus, als sie kostet, und die Routine läuft bei uns digital und schlank.
Oft ja, und es gibt zwei Wege, die man auseinanderhalten muss. Die Basispauschalierung (§ 17 Abs 1 EStG) wurde ausgeweitet: ab der Veranlagung 2026 sind es 15 % der Umsätze (max. 63.000 €, bei Vorjahresumsatz bis 420.000 €; 2025: 13,5 % und max. 43.200 €). Achtung, der Satz ist nicht für alle gleich: Für kaufmännische und technische Beratung, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen sowie schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten sind es nur 6 %. Daneben steht die Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs 3a EStG): Sie setzt Umsätze bis 55.000 € voraus und rechnet mit 45 % der Betriebseinnahmen (max. 24.750 €), bei Dienstleistungsbetrieben mit 20 % (max. 11.000 €). Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags kommen jeweils zusätzlich, und je nach Pauschalierung bleiben weitere Positionen daneben abzugsfähig. Die Pauschale ist also nicht automatisch die Obergrenze: Wir prüfen für deinen Fall, was zusätzlich geht, und berücksichtigen alles, was zulässig ist. Welcher der drei Wege für dich am besten rechnet, hängt von Branche und Kostenstruktur ab; wir vergleichen sie durch.
Bis 55.000 € Umsatz (brutto) sparst du dir als Kleinunternehmer:in die Umsatzsteuer-Verwaltung, verlierst aber den Vorsteuerabzug. Bei größeren Investitionen oder reinem B2B-Geschäft kann der Verzicht auf die Befreiung besser sein; die Option bindet dich allerdings fünf Jahre. Wir rechnen es durch.
Indem wir deine echte Beitragslast laufend aus der Buchhaltung mitrechnen und die vorläufige Vorschreibung aktiv anpassen, nach oben wie nach unten. Details und Zahlen findest du auf unserer SVS-Beratungsseite.
Es gibt keine magische Gewinnschwelle, die für alle gilt: Der Einkommensteuertarif steigt bis 55 %, die GmbH zahlt 23 % KöSt plus 27,5 % KESt bei Ausschüttung, dazu kommen SVS-Wirkung, Geschäftsführerbezug und der Verlust des Gewinnfreibetrags. Als Faustregel wird es ab nachhaltig hohen, nicht entnommenen Gewinnen interessant. Wir rechnen beide Welten mit deinen Zahlen, und wenn es so weit ist, bringen wir dein Unternehmen per Einbringung steuerschonend in die GmbH.
Unkompliziert: Wir holen die Unterlagen von deiner bisherigen Kanzlei ein, übernehmen die laufenden Fristen und sorgen für einen nahtlosen Übergang, meist ohne Aufwand für dich.
Transparent nach Umfang: Die aktuellen Pakete für Einzelunternehmen findest du unter Kosten, den genauen Rahmen klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.