Steuerberater für GmbHs in Graz
Mit der GmbH führst du nicht nur ein Unternehmen, sondern auch ein eigenes Steuersystem: Körperschaftsteuer, Ausschüttungen, Geschäftsführerbezug und Offenlegungspflichten wollen zusammen gedacht werden. Als Steuerberatung für GmbHs in Graz sorgen wir dafür, dass deine Gesellschaft sauber läuft und vom Gewinn möglichst viel bei dir ankommt.

Typische steuerliche Herausforderungen für GmbHs
23 % Körperschaftsteuer, bei Ausschüttung zusätzlich 27,5 % KESt (gesamt rund 44 %): Die Entnahmestrategie entscheidet
Geschäftsführerbezug oder Ausschüttung? Das richtige Verhältnis spart Jahr für Jahr Steuern und SV
Verdeckte Ausschüttungen vermeiden: Verrechnungskonto, private Nutzung und Leistungsbeziehungen sauber gestalten
Jahresabschluss nach UGB samt fristgerechter Offenlegung beim Firmenbuch (binnen neun Monaten)
Mindest-KöSt 500 € pro Jahr, Vorauszahlungen und Steuerplanung über mehrere Jahre
Gruppenbesteuerung, Holding-Strukturen und Beteiligungen, wenn mehr als eine Gesellschaft im Spiel ist
GmbH-Gründung mit 10.000 € Mindeststammkapital oder FlexCo als flexible Alternative
Unsere Leistungen für GmbHs
Laufende Buchhaltung, UGB-Jahresabschluss mit Offenlegung, Körperschaftsteuererklärung, Lohnverrechnung inklusive Geschäftsführerabrechnung, Ausschüttungsplanung und Umgründungen: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Die GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Schüttest du danach an dich als Gesellschafter:in aus, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu; in Summe rund 44 %. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft (Thesaurierung), bleibt es vorerst bei 23 %. Genau deshalb ist die Ausschüttungsstrategie einer der größten Steuerhebel.
Meist eine durchdachte Mischung: Der Geschäftsführerbezug ist bei der GmbH Betriebsausgabe, unterliegt bei dir aber Einkommensteuer und Sozialversicherung. Die Ausschüttung kostet KöSt plus 27,5 % KESt — sozialversicherungsfrei ist sie aber nicht: Bist du als Gesellschafter-Geschäftsführer:in nach GSVG pflichtversichert, zählen Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage. Der VwGH hat das im Juli 2024 bestätigt (Ro 2023/08/0006), und die SVS erfährt davon automatisch über die KESt-Anmeldung. Gedeckelt ist alles durch die Höchstbeitragsgrundlage. Das optimale Verhältnis hängt von Gewinnhöhe, SV-Status und deinem privaten Bedarf ab. Wir rechnen es jährlich neu.
Jeder Vorteil, den du als Gesellschafter:in ohne fremdübliche Gegenleistung aus der GmbH ziehst, etwa ein dauerhaft negatives Verrechnungskonto, eine zu günstige Wohnungsüberlassung oder überhöhte Vergütungen, kann als verdeckte Ausschüttung mit KESt-Folgen gewertet werden. Saubere Verträge und ein bewirtschaftetes Verrechnungskonto sind der beste Schutz; wir behalten beides im Blick.
Einiges, und es lohnt sich, schon jetzt darauf zu schauen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 kommt eine Ausschüttungsfiktion in § 8 Abs 2a KStG: Steht am Bilanzstichtag ein offener Saldo auf deinem Verrechnungskonto und wird er weder getilgt noch in einen fremdüblichen Kreditvertrag umgewandelt, gilt der Betrag steuerlich als an dich ausgeschüttet und löst sofort Kapitalertragsteuer aus. Bisher war das eine Frage der Beurteilung im Einzelfall, künftig ist es die gesetzliche Folge. Es gibt eine Bagatellgrenze von 50.000 € je Gesellschafter:in, zusammengerechnet mit nahen Angehörigen. Betroffen sind natürliche Personen als Gesellschafter:innen von GmbH, FlexCo und AG. Anzuwenden auf Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag nach dem 31.12.2026, beim Regelwirtschaftsjahr also erstmals zum 31.12.2027. Wer ein Verrechnungskonto laufen hat, sollte bis dahin entweder tilgen oder einen schriftlichen Kreditvertrag mit laufender Verzinsung und Rückzahlungsplan aufsetzen. Wir gehen das mit dir rechtzeitig durch, nicht erst beim Abschluss.
Die wichtigsten: UVA monatlich oder quartalsweise, Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, der Jahresabschluss samt Offenlegung beim Firmenbuch binnen neun Monaten nach Bilanzstichtag (bei Verspätung drohen automatische Zwangsstrafen) und die Steuererklärungen. Mit uns musst du dir keine dieser Fristen merken.
Ab einer gewissen Größe oder bei mehreren Gesellschaften kann sie sehr attraktiv sein: Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich KöSt-frei, Beteiligungsverkäufe lassen sich begünstigt gestalten, und mit der Gruppenbesteuerung können Gewinne und Verluste verrechnet werden. Der Aufbau will aber geplant sein; oft führt der Weg über eine Umgründung.
Bei nachhaltig hohen Gewinnen, die nicht vollständig entnommen werden, bei Haftungsthemen oder wenn Partner:innen einsteigen. Der Wechsel gelingt per Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz ohne Aufdeckung stiller Reserven; die Details findest du auf unserer Umgründungsseite.
Transparent nach Umfang: Die aktuellen GmbH-Pakete findest du unter Kosten, den genauen Rahmen klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.