Branchen/Immobilien
Steuerberatung für Immobilien

Steuerberater für Immobilien in Graz

Deine Immobilie soll Vermögen aufbauen und nicht zur Steuerfalle werden. Ob du kaufst, entwickelst, überträgst oder verkaufst: Steuerlich steckt der Teufel im Detail, von der Grunderwerbsteuer über Schenkung und Fruchtgenuss bis zur ImmoESt und dem Umwidmungszuschlag. Als Steuerberatung für Immobilien in Graz begleiten wir dich österreichweit über den ganzen Lebenszyklus deines Objekts. Geht es um die laufende Vermietung, führt dich unsere Vermietungsseite weiter.

Blick über die Grazer Altstadt mit Mur und Kunsthaus
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Typische steuerliche Herausforderungen bei Immobilien

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Gebäude-AfA: in der Regel 1,5 % bei Wohnzwecken, im Betriebsvermögen meist 2,5 %. Für Wohngebäude, die zwischen 2024 und 2026 fertiggestellt werden und mindestens dem Gebäudestandard Bronze nach dem klimaaktiv-Kriterienkatalog entsprechen, gibt es eine erweiterte beschleunigte AfA von bis zu 4,5 % in den ersten Jahren

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Aufteilung Grund und Gebäude: Im Privatvermögen greift die Grundanteilsverordnung mit pauschalen Sätzen. Im Betriebsvermögen, also auch in der Immobilien-GmbH, gilt sie nicht; dort wird nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt

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Erhaltungsaufwand richtig einordnen: Die zwingende 15-Jahres-Verteilung der Instandsetzung gilt nur für Gebäude, die Wohnzwecken dienen (§ 28 Abs 2 EStG); bei Geschäftsraum-, Büro- oder Lokalvermietung ist Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig

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Umsatzsteuer: Wohnraum 10 %, die Geschäftsraum-Option geht nur bei vorsteuerabzugsberechtigtem Mieter oder vorsteuerabzugsberechtigter Mieterin. Neu seit 2026: Bei besonders repräsentativen Wohngebäuden ist der Vorsteuerabzug eingeschränkt

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Grunderwerbsteuer beim Kauf: 3,5 % vom Wert der Gegenleistung, im Familienverband 2 % vom Grundstückswert nach dem Stufentarif. Bei Share Deals gelten eigene Regeln

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Übertragen statt verkaufen: Schenkung, Erbschaft und die Einräumung eines Fruchtgenussrechts haben jeweils eigene Folgen bei GrESt, AfA und laufender Besteuerung

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ImmoESt beim Verkauf: in der Regel 30 %. Bei Altvermögen wird pauschal gerechnet, das ergibt derzeit effektiv 4,2 % des Erlöses. Beschlossen: Für Veräußerungen nach dem 31.12.2026 sinken die pauschalen Anschaffungskosten von 86 % auf 80 %, die Belastung steigt auf 6 %; bei umgewidmeten Grundstücken von 40 % auf 30 % und damit auf 21 %

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Umwidmungszuschlag seit 1.7.2025 (§ 30 Abs 6a EStG): 30 % Aufschlag auf den Gewinn aus Grund und Boden bei Umwidmung nach dem 31.12.2024, effektiv rund 39 % statt 30 %

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Liebhaberei-Risiko bei kleiner Vermietung: eine saubere Prognoserechnung beugt vor

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Bauträger und Bauherrenmodelle: Wer als Bauherr:in gilt, entscheidet über Herstellungskosten, Vorsteuerabzug und die Verteilung der Aufwendungen

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Privatvermögen oder Immobilien-GmbH: die richtige Struktur für dein Portfolio

02Warum Ortig

Wir denken deine Immobilie über den ganzen Lebenszyklus: Kauf, Vermietung, Sanierung, Übertragung und Verkauf

Klare Rechnung: Wir zeigen dir vorab, was sich lohnt, von der ersten Einheit bis zum Portfolio

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Immobilienbesitzer:innen

Überschussrechnung, AfA- und Aufwandsabgrenzung, USt-Beurteilung und -Option, Grunderwerbsteuer beim Kauf und bei der Übertragung, ImmoESt beim Verkauf, Prognoserechnungen, Fruchtgenuss- und Übergabegestaltung, Begleitung von Bauträgerprojekten und Bauherrenmodellen, Gestaltung privat oder GmbH: alles aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: