Steuerberater für Handwerk & Gewerbe in Graz
Du stehst auf der Baustelle oder in der Werkstatt, organisierst Material, Fuhrpark und Mitarbeiter:innen. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Handwerk & Gewerbe in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab und sorgen dafür, dass du Förderungen und Abschreibungen voll ausschöpfst.

Typische steuerliche Herausforderungen im Handwerk
Reverse Charge bei Bauleistungen (§ 19 Abs 1a UStG)
Investitionen: AfA, GWG bis 1.000 € sofort, Investitionsfreibetrag (befristet 20 % / 22 %)
Fuhrpark: Vorsteuer bei Fiskal-Lkw und E-Fahrzeugen möglich, bei Pkw grundsätzlich kein Abzug
Reisekosten, Diäten, Kilometergeld bei Baustellen- und Montageeinsätzen
Lohnverrechnung nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Arbeiter:innen), der jeweils mit 1. Mai neu gilt, samt BUAG-Zuschlägen und laufenden Meldungen an die BUAK
Förderungen für deine Kund:innen im Blick behalten: Der bundesweite Handwerkerbonus ist Ende Februar 2026 ausgelaufen, Nachfolgeprogramme beobachten wir laufend
Unsere Leistungen für Handwerk & Gewerbe
Buchhaltung und Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Umsatzsteuer inklusive Bau-Reverse-Charge, Lohnverrechnung, Investitions- und Fuhrparkberatung, Förder- und Abschreibungsoptimierung, Steuererklärung: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Erbringst du Bauleistungen an ein Unternehmen, das selbst mit Bauleistungen beauftragt ist oder solche üblicherweise erbringt, geht die Steuerschuld über (§ 19 Abs 1a UStG): Du stellst deine Rechnung ohne USt aus.
Zusätzlich zur normalen Abschreibung setzt du einen Teil der Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgabe ab, ohne dass die AfA gekürzt wird; du bekommst ihn also obendrauf. Für Investitionen von 1.11.2025 bis 31.12.2026 ist der Satz befristet auf 20 % verdoppelt (22 % bei Ökologisierung, z. B. E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, PV-Anlagen); ab 2027 gelten wieder 10 % bzw. 15 %. Wer eine größere Anschaffung ohnehin plant, sollte den Zeitpunkt mit uns abstimmen. Zu beachten: gedeckelt mit 1 Mio. € pro Jahr, Mindestnutzungsdauer 4 Jahre und eine 4-jährige Behaltefrist. Verkaufst du früher, wird nachversteuert. Ausgeschlossen sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 €, Gebäude sowie Pkw und Kombi, ausgenommen E-Fahrzeuge. Unkörperliche Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich ausgenommen, allerdings mit einer wichtigen Rückausnahme für Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit: Software für den eigenen Betrieb, etwa deine Auftrags- oder Zeiterfassungssoftware, ist damit in der Regel begünstigt. Der IFB wirkt auch in Verlustjahren: Der Verlust bleibt voll ausgleichs- und vortragsfähig.
Für dasselbe Wirtschaftsgut geht immer nur eines von beiden. Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft lohnt der Vergleich: Mit den befristeten 20 % ist der IFB derzeit oft vorn. Für eine GmbH ist der IFB immer die Wahl, weil Kapitalgesellschaften keinen Gewinnfreibetrag haben.
Bei „echten“ Pkw grundsätzlich nicht; bei Fiskal-Lkw, Kleinlastwagen und bestimmten E-Fahrzeugen möglich. Wir klären die Einstufung.
Diäten, Kilometergeld und Nächtigungen bei Auswärtseinsätzen sind unter Voraussetzungen absetzbar.
Der bundesweite Handwerkerbonus (20 % der Arbeitskosten, max. 2.000 € für 2024 bzw. 1.500 € für 2025) ist ausgelaufen: Gefördert wurden Leistungen bis 31.12.2025, die Antragsfrist endete am 28.2.2026. Ein Nachfolgeprogramm ist derzeit nicht beschlossen. Wir behalten neue Förderungen für dich und deine Kund:innen im Blick.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.