Steuerberater für E-Commerce & Onlinehandel
Du verkaufst über Shopify, Amazon oder deinen eigenen Shop, und mit jedem Land, jedem Marktplatz und jedem Zahlungsanbieter wächst die steuerliche Komplexität mit. Wir sind die Steuerberatung für Onlinehändler:innen: OSS, Lager im Ausland, Payment-Abstimmung und eine Buchhaltung, die deine Shop-Daten automatisch versteht. Kanzlei in Graz, Betreuung digital in ganz Österreich.

Was wir für dich übernehmen
Umsatzsteuer & OSS
- OSS-Registrierung und laufende OSS-Meldungen für EU-Verkäufe
- Lieferschwelle 10.000 € und Bestimmungsland-Prinzip im Griff
- Reverse Charge und ZM bei B2B-Umsätzen in der EU
Marktplätze & Fulfillment
- Amazon FBA: Registrierungspflichten bei Auslandslagern und innergemeinschaftliche Verbringungen
- Marktplatz-Abrechnungen (Amazon, eBay, Etsy) korrekt verbucht
- Dropshipping und Reihengeschäfte steuerlich sauber eingeordnet
Payment & Buchhaltung
- Stripe, PayPal, Klarna & Co automatisch mit dem Shop abgestimmt
- Gebühren, Retouren und Gutschriften richtig erfasst
- Monatliche Auswertungen, die dein Wachstum abbilden statt es zu verschleiern
Aufbau & Skalierung
- Rechtsform und Gewerbe für den Handel richtig aufgesetzt
- Kein Registrierkassen-Thema bei reinen Online-Zahlungen: wir klären die Abgrenzung
- Vom Side-Hustle bis zur GmbH: Struktur, die mitwächst
Besonders relevant für
Für Onlinehändler:innen mit eigenem Shop oder Marktplatz-Business, vom ersten Shopify-Store bis zum sechsstelligen FBA-Umsatz. Die Betreuung läuft komplett digital, egal wo in Österreich du sitzt.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Sobald deine Verkäufe an Privatkund:innen in andere EU-Länder die Schwelle von 10.000 € pro Jahr überschreiten, gilt die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslands. Über den OSS meldest du das zentral über Österreich, statt dich in jedem Land registrieren zu müssen. Wir übernehmen Registrierung und laufende Meldungen.
Viel: Lagert Amazon deine Ware in anderen EU-Ländern, entstehen dort steuerliche Registrierungspflichten, die der OSS nicht abdeckt. Dazu kommen innergemeinschaftliche Verbringungen zwischen den Lagern, die gemeldet werden müssen. Das ist gut lösbar, muss aber vor dem Start ins Programm aufgesetzt sein.
Über Schnittstellen: Shopsystem, Marktplatz-Reports und Zahlungsanbieter werden automatisch abgeglichen, inklusive Gebühren, Retouren und Gutschriften. Einmal eingerichtet, entfällt das manuelle Abtippen komplett, und deine Auswertungen stimmen mit den Auszahlungen überein.
Für reine Online-Zahlungen (Karte, PayPal, Überweisung im Webshop) nein: Diese Umsätze gelten nicht als Barumsätze. Belegpflicht besteht trotzdem, der Beleg darf aber elektronisch sein. Sobald du zusätzlich bar verkaufst, etwa auf Märkten, schauen wir uns die Grenzen gemeinsam an.
Am meisten sparst du vor den Weichenstellungen: Kleinunternehmerregelung oder Option, Gewerbe und Rechtsform, OSS-Setup vor dem ersten EU-Verkauf. Ein Erstgespräch vor dem Start kostet nichts und erspart dir die teuersten Anfängerfehler.
Ja, E-Commerce-Klient:innen betreuen wir in ganz Österreich, komplett digital: Belege über Schnittstellen, Termine per Video und eine fixe Ansprechperson, die dein Geschäftsmodell versteht.
E-Commerce-Betreuung rechnen wir transparent nach Belegvolumen und Umfang ab, mit Paketen statt Überraschungen.
Zu den KostenSichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.