KostenVermietung
Kosten · 04

Kosten für Vermietungen

ab45 €pro Monat*

* zzgl. USt

Steuerliche Betreuung für deine Immobilien – mit Fokus auf Struktur, Optimierung und fundierte Investitionsentscheidungen.

Kostenschätzung
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Alle Richtwerte auf einen Blick

Eine Einheit, etwa die Vermietung einer Wohnung
500 – 1.300 €
Mehrere Einheiten
auf Anfrage

Richtwerte zzgl. USt., jährlich. Den genauen Umfang legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

01

Was im Paket steckt

01
Jahresabschluss
  • Erstellung der jährlichen Überschussrechnung (ÜRE)
  • Erstellung der Steuererklärungen
02
Laufende Abwicklung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
03
Betreuung und Planung
  • Laufende steuerliche Betreuung und Einordnung
  • Beratung zur umsatzsteuerlichen Behandlung deiner Vermietung
Leistungsbeschreibung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) werden mittels Überschussrechnung ermittelt – mit vollständiger, steuerlich korrekter Erfassung aller relevanten Positionen.

Wir erfassen sämtliche abzugsfähigen Werbungskosten – Finanzierungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die Absetzung für Abnutzung (AfA) sowie laufende Betriebskosten. Die Steuererklärungen werden vollständig erstellt und fristgerecht eingereicht.

Ergänzend beraten wir zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Mietobjekts, insbesondere zur USt-Option bei unternehmerisch genutzten Einheiten. Sonderthemen wie Liebhaberei-Prüfung, Nutzungsänderungen oder die Gestaltung von Instandsetzungsmaßnahmen werden laufend behandelt.

Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit ab
01
Ausgangssituation
Im Erstgespräch klären wir deine Immobilie, Nutzung und steuerliche Ausgangssituation.
02
Laufende Betreuung
Überschussrechnung, Steuererklärungen und Meldungen werden vollständig und fristgerecht umgesetzt.
03
Steuerliche Einordnung und Optimierung
Fragen zur Umsatzsteuer, Abschreibung oder Struktur werden laufend eingeordnet und abgestimmt.

„Du erhältst damit eine klare steuerliche Struktur für deine Immobilien und vermeidest spätere Nachteile."

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit kann vollständig digital erfolgen. Persönliche Termine vor Ort sind jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Nächster Schritt

Im Erstgespräch klären wir deine aktuelle Situation und die steuerliche Struktur deiner Immobilie.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: