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Sonderberatung · Umgründung

Umgründung: die Rechtsform wechseln, ohne stille Reserven zu versteuern

Dein Unternehmen ist gewachsen, die Rechtsform aber nicht mitgewachsen: Ab einem gewissen Gewinn oder Haftungsrisiko wird aus dem Einzelunternehmen sinnvollerweise eine GmbH, manchmal auch umgekehrt. Das Umgründungssteuergesetz macht diesen Wechsel möglich, ohne dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Wir planen und begleiten deine Umgründung in Graz von der Vergleichsrechnung bis zur Meldung.

Buchwertfortführung statt Steuerbelastung Fixe Fristen im Blick Vergleichsrechnung vorab
Lukas Ortig, Steuerberater in Graz
01Worum es geht

Die richtige Rechtsform ist keine Einmal-Entscheidung. Das Steuerrecht gibt dir die Möglichkeit, sie zu ändern, ohne dafür bestraft zu werden.

Das Umgründungssteuergesetz kennt sechs Umgründungsarten, von der Einbringung deines Einzelunternehmens in eine GmbH bis zur Verschmelzung oder Spaltung von Gesellschaften. Das Grundprinzip ist überall gleich: Buchwerte werden fortgeführt, stille Reserven bleiben unangetastet, es kommt zu keiner Liquidationsbesteuerung.

Entscheidend sind saubere Planung und Timing: Eine Umgründung kann bis zu neun Monate rückwirkend auf einen Stichtag bezogen werden. Wir rechnen vorher durch, ob sich der Wechsel für dich lohnt, und kümmern uns um Vertrag, Bewertung, Firmenbuch und die elektronische Meldung ans Finanzamt.

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Was wir für dich übernehmen

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Vergleichsrechnung & Konzept

  • Lohnt sich die GmbH? Einkommensteuer und SVS gegen 23 % KöSt plus 27,5 % KESt gerechnet
  • Geschäftsführerbezug, Ausschüttungspolitik und Gewinnfreibetrags-Verlust berücksichtigt
  • Die passende Umgründungsart für deinen Fall (meist: Einbringung nach Art III UmgrStG)
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Fristen & Rückwirkung

  • Rückwirkende Umgründung auf den 31.12.: Vertrag und Meldung binnen neun Monaten, also bis 30.9.
  • Positiver Verkehrswert als Voraussetzung; bei negativem Buchkapital mit Bewertungsgutachten
  • Zeitplan, damit nichts an einer Frist scheitert
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Umsetzung & Meldungen

  • Abstimmung mit Notar:in und Firmenbuch
  • Umgründungsbilanz und steuerliche Dokumentation
  • Strukturierte elektronische Umgründungsmeldung über FinanzOnline nach der Umgründungsmeldeverordnung (BGBl II 2024/247): verpflichtend für Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen außerhalb der Firmenbuchzuständigkeit, die nach dem 30.6.2025 beschlossen oder unterfertigt werden – samt Verträgen, Bilanzen und allfälligem Umgründungsplan als Beilagen. Läuft die Einbringung dagegen über das Firmenbuch (Sachgründung oder Kapitalerhöhung), tritt die Firmenbuchanmeldung an die Stelle dieser Meldung; die Anzeige nach § 43 UmgrStG über FinanzOnline bleibt in beiden Fällen zu erledigen. Kommt die Anmeldung bzw. Meldung nicht binnen neun Monaten, ist das Umgründungssteuergesetz nicht mehr anwendbar – die Umgründung scheitert steuerlich
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Auch in die andere Richtung

  • GmbH zurück ins Einzelunternehmen (Umwandlung nach Art II), wenn die GmbH nicht mehr passt
  • Zusammenschluss und Realteilung bei Personengesellschaften
  • Grunderwerbsteuer im Blick: Bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz bleiben es 0,5 % vom Grundstückswert. Seit 1.7.2025 wird die Anteilsvereinigung aber schon ab 75 % statt 95 % ausgelöst, und bei Immobiliengesellschaften sind es 3,5 % vom gemeinen Wert
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Besonders relevant für

Typische Anlässe: Das Einzelunternehmen ist in die GmbH hineingewachsen, mehrere Gesellschafter:innen steigen ein, oder eine Struktur soll vor Übergabe oder Verkauf bereinigt werden. Eng verknüpft mit Bewertung, Nachfolge und Planung.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Ziel & Durchführbarkeit klären
Warum die Umgründung: Haftung, Steuerlast, Nachfolge oder ein Partnerwechsel? Und geht sie überhaupt? Wir prüfen gleich zu Beginn, ob die Voraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes erfüllt sind, etwa ein positiver Verkehrswert und ein tauglicher Übertragungsgegenstand.
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Vergleichsrechnung
Wir rechnen die möglichen Wege durch, mit Steuerwirkung, Kosten und Folgen für Sozialversicherung und Förderungen.
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Stichtag & Fristen
Der Umgründungsstichtag entscheidet über die Rückwirkung. Die Neunmonatsfrist für Meldung und Firmenbuch behalten wir im Blick.
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Umsetzung
Verträge mit Notariat oder Anwaltskanzlei, Bilanzen zum Stichtag, Meldungen an Finanzamt und Firmenbuch.
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Danach
Eröffnungsbilanz, erste Erklärungen in der neuen Rechtsform und die laufende Betreuung, wenn du willst.
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Häufige Fragen

Transparente Pakete statt Überraschungen. Alle aktuellen Kosten im Überblick.

Zu den Kosten

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

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Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Umgründungssteuergesetz (UmgrStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: