SVS-Beratung in Graz: Sozialversicherung für Selbständige, verständlich gemacht
Kaum ein Thema sorgt bei Selbständigen für so viel Frust wie die SVS: Vorschreibungen, die niemand nachvollziehen kann, und die berüchtigte Nachzahlung, wenn das Geschäft gut gelaufen ist. Dabei ist das System planbar, wenn man es versteht. Wir erklären dir deine Vorschreibung, planen deine Beiträge und sorgen dafür, dass dich keine Nachbemessung mehr überrascht.

Was wir für dich übernehmen
Beiträge verstehen & planen
- Deine Vorschreibung verständlich erklärt, Position für Position
- Beitragsvorschau aus deiner laufenden Buchhaltung: Rücklage statt Schreck
- Zusammenspiel von Gewinn, Gewinnfreibetrag und Beitragsgrundlage
Nachbemessung & Herabsetzung
- Herabsetzungsantrag, wenn das Jahr schwächer läuft
- Freiwillige Hinaufsetzung, wenn es besser läuft, gegen die Nachzahlungsfalle
- Begleitung bei Vorschreibungs- und Bescheidfragen mit der SVS
Neugründer:innen & Grenzfälle
- Neuzugangs-Regel richtig nutzen: Gewerbetreibende haben in den ersten beiden Jahren eine fixierte Krankenversicherungs-Grundlage, für Neue Selbständige gilt das nicht
- Versicherungsgrenze für Neue Selbständige (2026: 6.613,20 € Jahreseinkünfte); die Kleinunternehmer-Ausnahme gibt es nur für Gewerbetreibende
- Mehrfachversicherung bei Anstellung plus Selbständigkeit
FSVG & Freie Berufe
- FSVG-Pension für Ärzt:innen, Apotheker:innen und Ziviltechniker:innen (eigener Beitragssatz)
- Zusammenspiel mit Wohlfahrtsfonds und Kammervorsorge
- Opting-Varianten in der Krankenversicherung: Wo die Kammer ein Opting-out vereinbart hat (etwa Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen), rechnen wir Gruppenversicherung, Selbstversicherung und GSVG-Pflichtversicherung gegeneinander
Besonders relevant für
Für alle Selbständigen von EPU bis GmbH-Geschäftsführer:in, besonders für Gründer:innen in den ersten drei Jahren und Freie Berufe mit FSVG- und Kammerlogik.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Weil deine Beiträge zunächst nur vorläufig vorgeschrieben werden, bei Gründer:innen auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Die endgültige Nachbemessung braucht deinen Einkommensteuerbescheid, und der liegt frühestens im Folgejahr vor. Deshalb trifft dich die erste echte Nachbemessung meist im dritten Jahr, und weil dann oft zwei Jahre gleichzeitig abgerechnet werden, fällt sie umso höher aus. Dazu kommt, dass die laufende Vorschreibung parallel auf das neue Niveau steigt. Planbar ist das trotzdem: Wir heben deine Vorschreibung rechtzeitig freiwillig an oder legen die Nachzahlung als Rücklage zur Seite.
Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige in Summe rund 26,83 % der Beitragsgrundlage: 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbständigenvorsorge, dazu 12,95 € Unfallversicherung pro Monat (155,40 € im Jahr). Freie Berufe rechnen anders: Die FSVG-Pension hat einen eigenen Satz, in der Krankenversicherung gibt es Opting-Varianten, und die Selbständigenvorsorge zahlst du nur, wenn du dich per Opting-in dafür entschieden hast. Die Beitragsgrundlage entspricht im Kern deinen Einkünften laut Steuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge, mindestens aber 551,10 € und höchstens 8.085 € pro Monat.
Ja: Läuft das Jahr schwächer als die Vorschreibung annimmt, kannst du eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Wichtig ist die realistische Einschätzung, denn eine zu starke Herabsetzung holt dich bei der Nachbemessung wieder ein. Wir stellen den Antrag auf Basis deiner echten Zahlen.
Das kommt darauf an, wie du versichert bist. Am Anfang wird dir in beiden Zweigen, Kranken- wie Pensionsversicherung, nur die Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Die Vorschreibung ist also zunächst in beiden Fällen niedrig, und genau daraus entsteht das Missverständnis. Der Unterschied kommt später: Gewerbetreibende und die freiberuflich Selbständigen nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 GSVG haben in den ersten beiden Kalenderjahren eine fixierte Krankenversicherungs-Grundlage, die Mindestbeitragsgrundlage bleibt dort also die endgültige. In der Pensionsversicherung wird dagegen nachbemessen, sobald dein Steuerbescheid vorliegt, und dann kommt die Differenz nach. Für Neue Selbständige (§ 2 Abs 1 Z 4) gilt die Fixierung gar nicht, bei ihnen wird auch die Krankenversicherung nachbemessen. Das entscheidet darüber, wie hoch deine Rücklage sein muss, und die braucht es in jedem Fall.
Sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen, 2026 sind das 6.613,20 € pro Jahr. Bleibst du darunter, kannst du das schon bei der Anmeldung erklären und bist vorläufig ausgenommen; überschreitest du die Grenze dann doch, sind die Beiträge nachzuzahlen, samt 9,3 % Zuschlag, wenn du es nicht binnen acht Wochen nach dem Einkommensteuerbescheid meldest. Davon zu trennen ist die Kleinunternehmer-Ausnahme: Sie steht nur gewerblichen Einzelunternehmer:innen und nach dem FSVG Versicherten offen, nicht Neuen Selbständigen. Sie verlangt neben Umsatz bis 55.000 € und Einkünften unter der Versicherungsgrenze auch persönliche Voraussetzungen, etwa dass du in den letzten fünf Jahren höchstens zwölf Monate GSVG-pflichtversichert warst, das Regelpensionsalter erreicht oder das 57. Lebensjahr vollendet hast, und sie muss beantragt werden. Die Unfallversicherung bleibt in jedem Fall bestehen.
Nicht ganz: Ärzt:innen, Apotheker:innen und Ziviltechniker:innen sind in der Pension über das FSVG versichert (eigener Beitragssatz), oft kombiniert mit Wohlfahrtsfonds oder Kammervorsorge, und in der Krankenversicherung gibt es Opting-Varianten. Dieses Zusammenspiel schauen wir uns für deinen Beruf konkret an.
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