Steuerberater für Apotheker:innen in Graz
Du berätst den ganzen Tag Kund:innen, im Hintergrund laufen Warenlager, Rezeptabrechnung und Personal. Steuerlich ist deine Apotheke dabei kein Heilberuf, sondern ein Warenhandelsbetrieb: mit zwei Umsatzsteuersätzen, vollem Vorsteuerabzug und einer Lohnverrechnung, die es so nirgends sonst gibt. Genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Apotheker:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich auf deine Kund:innen konzentrieren kannst.

Typische steuerliche Herausforderungen für Apotheken
Zwei USt-Sätze im selben Regal: Arzneimittel 10 %, Kosmetik und Medizinprodukte 20 %; das verlangt eine saubere Warengruppen-Zuordnung in Kasse und Warenwirtschaft
Voller Vorsteuerabzug: der große Unterschied zu Ärzt:innen und Zahnärzt:innen
Pharmazeutische Gehaltskasse: Sie zahlt die Bezüge der angestellten Apotheker:innen direkt aus, du zahlst dafür eine einheitliche Umlage, unabhängig von der Gehaltsstufe. Die Lohnverrechnung funktioniert dadurch völlig anders als in jedem anderen Betrieb
Rezeptabrechnung über die Gehaltskasse als Clearingstelle: Die Forderungen gehen kraft Gesetzes auf sie über, die Auszahlung an dich erfolgt binnen zwei Wochen nach Einreichung (§ 43 Gehaltskassengesetz 2002)
Konzession, Standort, Apothekenkauf und -übergabe, Fortbetriebsrecht, Verpachtung
Sozialversicherung: FSVG-Pension über die SVS
Warenlager, Inventur und Registrierkasse
Unsere Leistungen für Apotheken
Buchhaltung mit korrekter USt-Zuordnung, Jahresabschluss, Lohnverrechnung im Zusammenspiel mit der Gehaltskasse, Liquiditäts- und Warenwirtschaftsauswertungen, Begleitung bei Apothekenkauf und -übergabe: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes unterliegen 10 %, andere Waren wie Kosmetik oder Medizinprodukte 20 %. Die richtige Zuordnung je Warengruppe ist entscheidend und gehört sauber in Kasse und Warenwirtschaft hinterlegt.
Ja, du hast vollen Vorsteuerabzug, anders als Ärzt:innen und Zahnärzt:innen. Deine Umsätze sind steuerpflichtig, deshalb bekommst du die Vorsteuer aus Warenlager, Einrichtung und Investitionen zurück.
Die Gehaltskasse berechnet und zahlt die Bezüge deiner angestellten Apotheker:innen und Aspirant:innen direkt aus; dir wird monatlich eine einheitliche Umlage vorgeschrieben, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe deine Mitarbeiter:innen sind. Als deine Steuerberatung können wir dafür über das E-Service-Formular berechtigt werden.
Die Gehaltskasse wirkt als Clearingstelle: Deine Rezeptforderungen gehen kraft Gesetzes auf sie über, und sie muss die Beträge binnen zwei Wochen nach Einreichung an dich auszahlen (§ 43 Gehaltskassengesetz 2002). Das macht deine Liquiditätsplanung gut kalkulierbar.
Kaufpreisaufteilung (Firmenwert, Warenlager, Einrichtung), Abschreibung und Finanzierung. Die Rechtsform gibt dabei das Apothekengesetz vor: Die Konzession ist ein persönliches Betriebsrecht, der Betrieb erfolgt grundsätzlich als Einzelunternehmen. Eine Personengesellschaft ist möglich, wenn dir als Konzessionsinhaber:in die alleinige Geschäftsführung und Vertretung zukommt und du mindestens 51 % hältst; eine GmbH ist ausgeschlossen (§ 12 Apothekengesetz). Das planen wir vor dem Kauf, nicht danach.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.