Steuerberater für Zahnärzt:innen in Graz
Du kümmerst dich den ganzen Tag um deine Patient:innen, und kaum eine Fachrichtung investiert so viel in Technik wie die Zahnmedizin. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Zahnärzt:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab und sorgen dafür, dass Investitionen, Abschreibung und Liquidität zusammenpassen.

Typische steuerliche Herausforderungen für Zahnärzt:innen
Heilbehandlungen sind unecht USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG): kein Vorsteuerabzug trotz hoher Geräteinvestitionen, der zentrale Unterschied zur Apotheke oder Tierarztpraxis
Zahnersatz und Eigenlabor: nach § 6 Abs 1 Z 20 UStG ebenfalls unecht USt-befreit, auch bei Herstellung im eigenen Labor; kein Vorsteuerabzug auf Material und Laborausstattung
Leistungen ohne medizinische Indikation, etwa reines Bleaching aus kosmetischen Gründen, können umsatzsteuerpflichtig sein. Wo die Grenze zur steuerfreien Heilbehandlung verläuft, klären wir Leistung für Leistung
Investitionsintensiv: Behandlungseinheiten, DVT und CAD/CAM verlangen durchdachte AfA, Investitionsfreibetrag und Finanzierungstiming
Sozialversicherung: FSVG-Pension über die SVS plus Wohlfahrtsfonds der Landeszahnärztekammer. Wie sich beides mit einer Anstellung oder weiteren Tätigkeiten verzahnt, sehen wir uns für dich an
Praxisgründung, -übernahme und Ordinationsablöse
Assistenz und Prophylaxe-Personal in der Lohnverrechnung
Unsere Leistungen für Zahnärzt:innen
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung, USt-Beurteilung inklusive Zahnersatz und Eigenlabor, Investitions- und Abschreibungsplanung, Praxisgründung und -übernahme, Rechtsformberatung sowie Lohnverrechnung für dein Praxisteam: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Ja, Heilbehandlungen sind unecht USt-befreit. Der Haken: kein Vorsteuerabzug. Das trifft dich härter als andere Heilberufe, weil deine Geräteinvestitionen deutlich höher sind.
Auch die Lieferung von Zahnersatz ist umsatzsteuerbefreit: § 6 Abs 1 Z 20 UStG stellt Zahnersatz von Zahnärzt:innen und Zahntechniker:innen ausdrücklich unecht frei, und zwar auch dann, wenn du ihn im Eigenlabor mit eigenem Personal herstellst. Wie bei der Heilbehandlung gilt: keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug auf Material und Laborausstattung.
Über die Nutzungsdauer (AfA); geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € sofort. Für größere Anschaffungen wie Behandlungseinheit, DVT oder CAD/CAM kommen zwei Begünstigungen in Frage: der Investitionsfreibetrag (für Anschaffungen bis 31.12.2026 befristet mit 20 %, ökologisch 22 %) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Für dasselbe Wirtschaftsgut geht nur eines von beiden, über verschiedene Investitionen lassen sie sich kombinieren; Wertpapiere deckt nur der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ab. Welche Zuordnung am meisten bringt, rechnen wir jedes Jahr durch.
Die Pension läuft über das FSVG bei der SVS, der Beitragssatz beträgt dort 20 % der Beitragsgrundlage; dazu kommt der Wohlfahrtsfonds der Landeszahnärztekammer. In der Krankenversicherung besteht seit dem Opting-out der Kammer keine GSVG-Pflichtversicherung, du wählst zwischen den angebotenen Varianten. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Welche Kombination in deinem Fall gilt, sehen wir uns gemeinsam an.
Als Einzelordination nein: Die zahnärztliche Tätigkeit in einer GmbH ist berufsrechtlich nur im Rahmen einer Gruppenpraxis zulässig, und zulässig sind dort nur die Offene Gesellschaft und die GmbH (§ 26 ZÄG). Du brauchst dafür also mindestens eine zweite berufsberechtigte Person. Gesellschafter:innen dürfen ausschließlich Angehörige des zahnärztlichen Berufs sein, die Berufsausübung darf nicht an Weisungen oder die Zustimmung anderer Gesellschafter:innen gebunden sein, deine Patient:innen haben die freie Zahnarztwahl unter den Gesellschafter:innen, und die Gruppenpraxis darf nur einen Berufssitz haben. Steuerlich gilt: 23 % KöSt, bei Ausschüttung zusätzlich 27,5 % KESt, Mindest-KöSt 500 € pro Jahr. Ob sich das gegenüber der Einzelordination rechnet, hängt von Gewinn, Investitionen, Partnerstruktur und Nachfolgeplanung ab; wir rechnen die Varianten durch.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) · Zahnärztegesetz (ZÄG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.