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Steuerberatung für Zahnärzt:innen

Steuerberater für Zahnärzt:innen in Graz

Du kümmerst dich den ganzen Tag um deine Patient:innen, und kaum eine Fachrichtung investiert so viel in Technik wie die Zahnmedizin. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Zahnärzt:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab und sorgen dafür, dass Investitionen, Abschreibung und Liquidität zusammenpassen.

Zahnärztin und Assistentin bei der Behandlung, Blick aus Patientensicht
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Typische steuerliche Herausforderungen für Zahnärzt:innen

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Heilbehandlungen sind unecht USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG): kein Vorsteuerabzug trotz hoher Geräteinvestitionen, der zentrale Unterschied zur Apotheke oder Tierarztpraxis

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Zahnersatz und Eigenlabor: nach § 6 Abs 1 Z 20 UStG ebenfalls unecht USt-befreit, auch bei Herstellung im eigenen Labor; kein Vorsteuerabzug auf Material und Laborausstattung

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Leistungen ohne medizinische Indikation, etwa reines Bleaching aus kosmetischen Gründen, können umsatzsteuerpflichtig sein. Wo die Grenze zur steuerfreien Heilbehandlung verläuft, klären wir Leistung für Leistung

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Investitionsintensiv: Behandlungseinheiten, DVT und CAD/CAM verlangen durchdachte AfA, Investitionsfreibetrag und Finanzierungstiming

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Sozialversicherung: FSVG-Pension über die SVS plus Wohlfahrtsfonds der Landeszahnärztekammer. Wie sich beides mit einer Anstellung oder weiteren Tätigkeiten verzahnt, sehen wir uns für dich an

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Praxisgründung, -übernahme und Ordinationsablöse

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Assistenz und Prophylaxe-Personal in der Lohnverrechnung

02Warum Ortig

Wir kennen deine Situation und die Besonderheiten einer investitionsintensiven Praxis und begleiten dich von Anfang an

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Zahnärzt:innen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung, USt-Beurteilung inklusive Zahnersatz und Eigenlabor, Investitions- und Abschreibungsplanung, Praxisgründung und -übernahme, Rechtsformberatung sowie Lohnverrechnung für dein Praxisteam: alles gebündelt aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) · Zahnärztegesetz (ZÄG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: