Branchen/Psychotherapie, Physio & Hebammen
Steuerberatung für Gesundheitsberufe

Steuerberater für Psychotherapie, Physiotherapie & Hebammen in Graz

Du begleitest deine Klient:innen durch die Therapie, deine Patient:innen durch die Behandlung oder junge Familien rund um die Geburt. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Gesundheitsberufe in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst. Besonders wichtig: Deine Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, Supervision und Coaching aber nicht. Genau an dieser Grenze passieren die teuersten Fehler, und wir ziehen sie sauber.

Therapiegespräch zwischen zwei Personen in hellen Sesseln
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Typische steuerliche Herausforderungen in Gesundheitsberufen

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Heilbehandlungen sind unecht USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG): kein Vorsteuerabzug aus Praxismiete, Einrichtung und Fortbildung

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Aber: Supervision, Coaching, Vorträge, Lehrtätigkeit sowie Firmen- und Organisationsberatung sind keine Heilbehandlung, daher 20 % USt; diese Umsätze zählen zur Kleinunternehmergrenze von 55.000 €

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Gemischte Umsätze sauber trennen: Honorarnote ohne USt mit Befreiungshinweis auf der einen Seite, steuerpflichtige Rechnung auf der anderen

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Keine Kammer bei Psychotherapie und Physiotherapie. Hebammen sind dagegen Pflichtmitglieder im Österreichischen Hebammengremium, der Gremiumsbeitrag ist Betriebsausgabe. Sozialversichert bist du in allen drei Berufen in der Regel als Neue:r Selbständige:r bei der SVS, sobald die Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen (2026: 6.613,20 € pro Jahr)

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Praxisraum, häusliches Arbeitszimmer, Supervisions- und Fortbildungskosten als Betriebsausgaben

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Kassenverträge und Kostenzuschüsse, Ausfallhonorare

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Besonderheit Physiotherapie: Sie zählt zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und ist als Heilbehandlung ebenfalls unecht USt-befreit; Trainings-, Präventions- oder Wellnessleistungen ohne Heilbehandlungscharakter können hingegen steuerpflichtig sein. Wo die Grenze verläuft, sehen wir uns Leistung für Leistung an

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Besonderheit Hebammen: Leistungen mit Heilbehandlungscharakter sind unecht befreit, Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere fallen nach der Verwaltungspraxis ebenfalls unter die Befreiung; bei Kursen und Beratungsangeboten außerhalb dieses Rahmens prüfen wir die USt-Pflicht

02Warum Ortig

Wir kennen die Grenze zwischen Heilbehandlung und Beratung, denn genau dort entscheidet sich deine Steuer

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Gesundheitsberufe

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung, Abgrenzung befreiter und steuerpflichtiger Umsätze, Honorarnoten und Belegwesen, SVS-Beratung für Neue Selbständige, Betriebsausgaben von Praxis bis Fortbildung: alles gebündelt aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: