Steuerberater für Psychotherapie, Physiotherapie & Hebammen in Graz
Du begleitest deine Klient:innen durch die Therapie, deine Patient:innen durch die Behandlung oder junge Familien rund um die Geburt. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Gesundheitsberufe in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst. Besonders wichtig: Deine Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, Supervision und Coaching aber nicht. Genau an dieser Grenze passieren die teuersten Fehler, und wir ziehen sie sauber.

Typische steuerliche Herausforderungen in Gesundheitsberufen
Heilbehandlungen sind unecht USt-befreit (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG): kein Vorsteuerabzug aus Praxismiete, Einrichtung und Fortbildung
Aber: Supervision, Coaching, Vorträge, Lehrtätigkeit sowie Firmen- und Organisationsberatung sind keine Heilbehandlung, daher 20 % USt; diese Umsätze zählen zur Kleinunternehmergrenze von 55.000 €
Gemischte Umsätze sauber trennen: Honorarnote ohne USt mit Befreiungshinweis auf der einen Seite, steuerpflichtige Rechnung auf der anderen
Keine Kammer bei Psychotherapie und Physiotherapie. Hebammen sind dagegen Pflichtmitglieder im Österreichischen Hebammengremium, der Gremiumsbeitrag ist Betriebsausgabe. Sozialversichert bist du in allen drei Berufen in der Regel als Neue:r Selbständige:r bei der SVS, sobald die Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen (2026: 6.613,20 € pro Jahr)
Praxisraum, häusliches Arbeitszimmer, Supervisions- und Fortbildungskosten als Betriebsausgaben
Kassenverträge und Kostenzuschüsse, Ausfallhonorare
Besonderheit Physiotherapie: Sie zählt zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und ist als Heilbehandlung ebenfalls unecht USt-befreit; Trainings-, Präventions- oder Wellnessleistungen ohne Heilbehandlungscharakter können hingegen steuerpflichtig sein. Wo die Grenze verläuft, sehen wir uns Leistung für Leistung an
Besonderheit Hebammen: Leistungen mit Heilbehandlungscharakter sind unecht befreit, Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere fallen nach der Verwaltungspraxis ebenfalls unter die Befreiung; bei Kursen und Beratungsangeboten außerhalb dieses Rahmens prüfen wir die USt-Pflicht
Unsere Leistungen für Gesundheitsberufe
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung, Abgrenzung befreiter und steuerpflichtiger Umsätze, Honorarnoten und Belegwesen, SVS-Beratung für Neue Selbständige, Betriebsausgaben von Praxis bis Fortbildung: alles gebündelt aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Häufige Fragen
Ja: Die selbständig ausgeübte psychotherapeutische Heilbehandlung ist nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG unecht von der Umsatzsteuer befreit. Auf der Honorarnote weist du keine USt aus, sondern den Hinweis auf die Befreiung. Im Gegenzug hast du keinen Vorsteuerabzug.
Grundsätzlich ja: Supervision, Coaching, Vorträge, Lehrtätigkeit oder Eignungsdiagnostik sind keine Heilbehandlung und damit steuerpflichtig mit 20 %. In der Praxis greift aber oft die Kleinunternehmerbefreiung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), und zwar aus einem Grund, den viele nicht kennen: Deine unecht befreiten Heilbehandlungen zählen bei der 55.000-Euro-Grenze gar nicht mit. Für die Grenze zählen nur deine steuerpflichtigen Umsätze, also die Supervision, das Coaching und die Vorträge. Wer den Großteil seiner Zeit therapeutisch arbeitet, bleibt damit meist darunter und verrechnet auch für diese Leistungen keine Umsatzsteuer. Sobald die steuerpflichtigen Umsätze die Grenze überschreiten, wird es umgekehrt: Dann ist alles außerhalb der Heilbehandlung mit 20 % zu verrechnen. Wo genau du stehst, rechnen wir mit dir durch, denn hier passieren die teuersten Fehler.
Physiotherapie zählt zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten und ist als Heilbehandlung ebenfalls unecht USt-befreit. Trainings-, Präventions- oder Wellnessleistungen ohne Heilbehandlungscharakter können hingegen steuerpflichtig sein. Wir grenzen dein Angebot sauber ab.
Hebammenleistungen mit Heilbehandlungscharakter sind unecht befreit; Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere fallen nach der Verwaltungspraxis ebenfalls unter die Befreiung. Bei Kursen und Beratungsangeboten außerhalb dieses Rahmens prüfen wir die USt-Pflicht.
Da es für Psychotherapie keine Kammer gibt, bist du in der Regel als Neue Selbständige bei der SVS pflichtversichert, sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen (2026: 6.613,20 € pro Jahr). Kommen eine Anstellung, Lehrtätigkeit oder eine Praxisgemeinschaft dazu, ändert sich das Bild; deine konkrete Konstellation rechnen wir mit dir durch.
Praxisraum, Einrichtung, Fachliteratur, Fortbildung und Supervision sowie anteilig ein häusliches Arbeitszimmer, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Vorsteuer bekommst du dafür allerdings nicht zurück.
Nur bei über 15.000 € Umsatz und über 7.500 € Barumsatz. Wer überwiegend per Überweisung abrechnet, braucht meist keine.
Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.
Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite bezieht sich auf: Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.