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Steuerberatung für Tierärzt:innen

Steuerberater für Tierärzt:innen in Graz

Du kümmerst dich den ganzen Tag um deine Patienten, ob in der Praxis oder beim Stallbesuch. Für Steuerthemen bleibt da kaum Zeit, und genau dafür gibt es uns: Als Steuerberatung für Tierärzt:innen in Graz nehmen wir dir Steuern, Fristen und Finanzthemen ab, damit du dich voll auf deine Tiere und ihre Halter:innen konzentrieren kannst. Mit dem häufigsten Irrtum räumen wir gleich auf: „Arzt heißt umsatzsteuerfrei“ gilt für dich nicht. Tierärztliche Leistungen sind voll steuerpflichtig, und das ist kein Nachteil, wenn man es richtig nutzt.

Tierärztin und Assistentin bei der Behandlung eines Tieres
0 € Erstgespräch 1 fixe Ansprechperson 100 % digital möglich Fixpreis-Pakete
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Typische steuerliche Herausforderungen für Tierärzt:innen

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20 % Umsatzsteuer, denn die Befreiung gilt nur für Heilbehandlungen am Menschen. Der Vorteil: Vorsteuerabzug aus Geräten, Medikamenteneinkauf und Praxisausstattung. Beim Fahrzeug gilt eine Sonderregel: Für den klassischen Pkw gibt es keine Vorsteuer, für Kastenwagen und Kleinlastkraftwagen aus der BMF-Liste sowie für reine Elektrofahrzeuge schon. Gerade in der Großtierpraxis lohnt sich der Blick auf diese Liste vor dem Kauf

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Medikamente mit zwei Sätzen: 20 % als unselbständige Nebenleistung zur Behandlung, 10 % beim separaten Verkauf an den Tierhalter. Eine saubere Abgrenzung ist nötig

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Vorsteuerpauschalierung mit 4,9 % der Umsätze statt Einzelnachweis: zulässig, wenn der Vorjahresumsatz 255.000 € nicht übersteigt (§ 14 UStG iVm VO BGBl. Nr. 627/1983); Anlagegüter bleiben zusätzlich abziehbar, Bindungsfristen beachten

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Sozialversicherung: GSVG-Pension über die SVS, nicht FSVG wie bei Humanmediziner:innen; in der Krankenversicherung gibt es Opting-out-Varianten

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Mitgliedschaft in der Tierärztekammer statt in der Wirtschaftskammer

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Hausapotheke, Registrierkasse und Barumsätze bei Haus- und Stallbesuchen

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Fleischuntersuchung als Organ einer Körperschaft öffentlichen Rechts: Die Vergütung zählt nach herrschender Auffassung zu den Funktionsgebühren und damit zu den sonstigen Einkünften nach § 29 Z 4 EStG, nicht zu den Betriebseinnahmen deiner Praxis – ohne Betriebsausgabenpauschale und ohne Umsatzsteuer

02Warum Ortig

Wir kennen die Besonderheiten der Veterinärmedizin: Human- und Tiermedizin sind steuerlich zwei Welten, und wir begleiten dich von Anfang an

Digitale Zusammenarbeit, kurze Wege, persönliche Ansprechperson

Beratung auf Augenhöhe: verständlich in der Sprache, klar in der Empfehlung

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Unsere Leistungen für Tierärzt:innen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, USt-Voranmeldung inklusive Medikamentenabgrenzung, Vergleich Vorsteuerpauschalierung oder Einzelnachweis, SV-Beratung, Praxisgründung und Investitionsplanung, Registrierkassen-Setup, Lohnverrechnung: alles gebündelt aus einer Hand.

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So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch
Wir klären deine Situation, deine Ziele und den passenden Leistungsumfang. Kostenlos und unverbindlich.
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Einordnung
Du bekommst eine klare steuerliche Einordnung deiner Lage und konkrete nächste Schritte.
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Umsetzung
Wir übernehmen Buchhaltung, Meldungen und Fristen, strukturiert und digital.
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Laufende Betreuung
Bei Fragen und Entscheidungen bist du nie allein. Deine Ansprechperson kennt deine Zahlen.
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Häufige Fragen

Sichern wir gemeinsam deine Steuer, persönlich und in Graz.

Buch dir dein kostenloses Erstgespräch. Wenn du gerade gründest, gibt es zusätzlich 250 € Zuschuss auf die erste Honorarnote.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite bezieht sich auf: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) · Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG). Maßgeblich ist stets die geltende Fassung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fachlich verantwortet von Lukas Ortig, BSc, M.A., Steuerberater in Graz und Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.Stand: